Einige Anmerkungen zur “Verbandsgemeinde” (VG)
Dieses Konstrukt gibt es m.W. nur in Rheinland-Pfalz.
Angesiedelt ist die VG zwischen Kreis- und Ortsgemeinden. Die VG hat weder die Kompetenzen eines Kreises noch die Bürgernähe einer Ortsgemeinde.
Ein tieferer Sinn ist daher für jemanden, der nicht in Rheinland-Pfalz aufgewachsen ist, nur schwer erkennbar.
Böse Zungen unterstellen, die VG’s seien lediglich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Bürokraten - finanziert aus Steuergeldern ....
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